1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Kommunikationslösung
GREENNIGHT. Diese Kommunikationslösung wird von der Busche Verlagsgesellschaft mbH
Schleefstraße 1, 44287 Dortmund
Tel. +49 231 44477-0, Fax: +49 231 44477-77
E-Mail: info@busche.de vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Großpietsch, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 6793 (nachfolgend „Auftragnehmerin“), angeboten. a.) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen der Auftraggeberin die Leistung vorbehaltlos ausführen. b.) Die Auftragnehmerin analysiert im Rahmen der Kommunikationslösung
GREENNIGHT die betrieblichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Hotelbetriebes im Hinblick auf ihren Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. c.) Die erforderlichen Daten zur Analyse werden mithilfe eines Leitfadens in Selbstevaluation vom jeweiligen Betrieb systematisch erfasst. Diesen Leitfaden stellt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin zur Verfügung. d.) Die Auftraggeberin verpflichtet sich, im Rahmen der Selbstevaluation wahrheitsgemäße Angaben im Leitfaden zu machen. e.) Nach Abschluss der Analyse und Auswertung erstellt die Auftragnehmerin eine standardisierte Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse auf Grundlage der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Die Ergebnisdarstellung besitzt eine Gültigkeit von zwölf Monaten und dient der Veröffentlichung der Ergebnisse sowie der Erstellung und Bereitstellung individueller Marketingmaterialien durch die Auftragnehmerin. f.) Die von der Auftragnehmerin erstellte standardisierte Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse ist nur für den im Auftrag genannten Betrieb gültig und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar. g.) Ein Anspruch auf die von der Auftragnehmerin erstellte standardisierte Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse besteht nicht. h.) Die Auftragnehmerin führt die Analyse der betrieblichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen eines Betriebes im Hinblick auf ihren Beitrag zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen anhand des von der Auftraggeberin ausgefüllten Leitfadens und eines Auswertungssystems durch. Die Kriterien des Leitfadens sowie des Auswertungssystems können von der Auftragnehmerin jederzeit verändert beziehungsweise weiterentwickelt werden. i.) Die Auftraggeberin zeigt sich mit der Veröffentlichung der von der Auftragnehmerin erstellten standardisierten Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse und der von der Auftraggeberin im Leitfaden systematisch erfassten betrieblichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen in allen Print- und Online-Medien von der Auftragnehmerin sowie in den Print- und Online-Medien ihrer Partner einverstanden. j.) Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. k.) Die Auftraggeberin verpflichtet sich, die Auftragnehmerin umgehend über Veränderungen, die Einfluss auf die Umsetzung der Kommunikationslösung
GREENNIGHT für den genannten Betrieb haben, zu informieren. Im Falle eines Betreiber- und/oder Inhaberwechsels hat die Auftragnehmerin das Recht, die Veröffentlichung der von ihr erstellten standardisierten Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse einzustellen. Die Auftragnehmerin ist umgehend über einen Betreiber- und/oder Inhaberwechsel schriftlich in Kenntnis zu setzen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a.) Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. b.) Der Rechnungsbetrag ist für zwölf Monate im Voraus bzw. vor Veröffentlichung der von der Auftragnehmerin erstellten standardisierten Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse im Voraus von der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin zu zahlen und ist sofort nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist die Auftraggeberin gem. 286 Abs. 3 BGB in Verzug. c.) Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in EURO auf das auf der Rechnung angegebene Konto von der Auftragnehmerin zu leisten. Die Vertreter der Auftragnehmerin haben keine Inkassovollmacht. d.) Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Preissteigerungen eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.
3. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
a.) Der Auftrag über die Nutzung der Kommunikationslösung
GREENNIGHT hat eine feste Laufzeit. Diese ergibt sich aus der Beauftragung. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern der Auftrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. b.) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund oder in dem Fall, in dem die Umsetzung der beantragten Nutzung der Kommunikationslösung
GREENNIGHT nicht erfolgen oder die vertraglich vereinbarte Leistung durch Gründe, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden kann, hat die Auftraggeberin eine Ausfallentschädigung in Höhe von 100 % des Auftragswertes für die gesamte restliche Laufzeit zu entrichten. c.) Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. d.) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist es der Auftraggeberin untersagt, die von der Auftragnehmerin erstellte standardisierte Ergebnisdarstellung der betriebsspezifischen Ergebnisse weiter zu nutzen (z.B. in Form von individuellen Marketingmaterialien, die die Auftragnehmerin der Auftraggeberin zuvor zur Verfügung gestellt hat). Es erfolgen keine Erstattungen der bereits bezahlten Entgelte an die Auftragnehmerin.
4. Haftungsbeschränkung
Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die durch die Auftragnehmerin, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die die Auftragnehmerin eine Garantie übernommen hat und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5. Datenverarbeitung und Datenschutz
Sämtliche von der Auftraggeberin übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc., werden von der Auftragnehmerin in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, personenbezogene Daten an von ihr mit der Umsetzung der Kommunikationslösung
GREENNIGHT beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies nötig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Im Übrigen wird auf die unter
https://www.busche.de/datenschutz/ abrufbare Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin verwiesen.
6. Schlussbestimmungen
a.) Ist die Auftraggeberin Kaufmann im Sinne des HGB, hat sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz der Auftragnehmerin. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz der Auftragnehmerin vereinbart. b.) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). c.) Alle Vereinbarungen, die zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden sind nicht getroffen. d.) Sollte eine dieser oder eine im Rahmen sonstiger Vereinbarungen getroffene Bestimmung unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt. Stand: 01.03.2026 Personenbezogene Hauptwörter gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).